Allgemeine Geschäftsbedingungen

ilvi GmbH

Businesspark 6

A-8200 Gleisdorf


Folgend ‚ilvi‘


1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ilvi erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von ilvi‘s Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ilvi nicht an, auch wenn ilvi diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von ilvi und Kunden beiderseits vereinbart und ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Angebote und Vertragsabschlüsse

Alle Angebote und Preislisten von ilvi sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ilvi oder Auslieferung der Ware zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von ilvi wirksam.

Modelländerungen oder Änderungen von Softwareversionen bleiben vorbehalten, sofern die grundsätzlichen Eigenschaften dadurch nicht beeinträchtigt werden. Nachträgliche Änderungen an Verkaufsverträgen müssen von ilvi schriftlich bestätigt werden.  An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Angebote, Spezifikationen, Abbildungen, etc.) behält sich ilvi das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor. Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

3. Lieferfristen und Lieferung, höhere Gewalt

Zugesagte Lieferfristen oder Lieferdaten werden von ilvi nach Möglichkeit eingehalten, gelten aber nur annähernd und sind nicht verbindlich. ilvi ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadensersatzansprüchen. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von ilvi, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens Vorlieferanten berechtigen ilvi unter Ausschluss von Gewährleitungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen entweder zu Verlängerung der Fristen oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Ist ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt, kommt ilvi nur bei Überschreitung einer Nachfrist in Verzug, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens aber 4 Wochen beträgt. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch ilvi an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus dem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager eines Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von ilvi nicht möglich ist, so ist ilvi berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt.

 

4. Zahlungen

Zahlungen sind jeweils nach Rechnungsdatum, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen zu leisten. ilvi behält sich vor, Mahngebühren über 10,-€ pro Mahnung zu verrechnen. Eine Mahnung wird bei Überschreiten der Zahlungsfrist über 14 Tage erstellt.

Es bleibt ilvi vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach ihrem Ermessen zu widmen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ilvi von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuerhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.

 

5. Eigentumsvorbehalt

ilvi behält sich das Eigentumsrecht an allen von ilvi gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften – vor. Forderungsabtretungen, die im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes an andere Lieferanten erfolgt sind, werden erst mit Erlöschen des gegenwärtigen Eigentumsvorbehalts wirksam. Die Installation, der von ilvi gelieferten Software und die Einschulung des Kunden auf dieser ist im Verkaufspreis ebenso wenig enthalten, wie Aufbau des und Einschulung am Gerät selbst. Dies gilt auch für Updates, Nach- und Aufrüstungen. Abweichungen davon können schriftlich vereinbart werden.

6. Gewährleistung, Produkthaftung und Schadenersatz

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistung beginnt am Tag der Auslieferung bzw. Installation und wird bei Auftreten von Mängeln und deren Behebung nicht verlängert. Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich unter Angabe des Datums der Auslieferung, des betroffenen Produktes (Artikelnummer und ggf. Seriennummer) schriftlich zu melden. Hierzu ist vorrangig der ilvi ServiceDesk zu nutzen. Zugang zum ilvi ServiceDesk wird unter Anfrage an [email protected] gewährt. ilvi behält sich eine Reaktionszeit von 2 Werktagen vor. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche für Schäden verursacht durch den Transport oder durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung entgegen beiliegenden Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen; bei Eingriffen durch nicht von ilvi autorisierte Stellen und bei Verwendung nicht ilvi bezogener oder sonst geeigneter Teile und Verbrauchsmaterialien. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere solche auf Ersatz von Mangel- oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ilvi verursacht.

 

Schadensersatzansprüche, welcher Art auch immer (insbesondere indirekte und/oder Folgeschäden etc.), und aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten von ilvi als Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.

 

7. Software

An Software wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch in Zusammenhang mit den gelieferten Produkten eingeräumt. Alle Urheber- und sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei ilvi oder deren Lizenzgebern. Die Programme dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und in keinem Falle kopiert werden. Die Auswahl und Spezifikation, der von ilvi angebotenen Software erfolgt durch den Kunden, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Kunde ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen zu vereinbarendem Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen an ilvi hat der Kunde vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen davon bedürfen der Schriftform.

 

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

ilvi und Kunden vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesen Bedingungen die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird, soweit gesetzlich zulässig, Graz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

9. Datenschutz

ilvi verpflichtet sich, die im Zuge dieses Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO zu verarbeiten. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung gemäß § 13 DSGVO können jederzeit unter www.ilvi.io eingesehen werden.